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Das EnEG

Das „Energieeinsparungsgesetz”, kurz „EnEG” heißt eigentlich „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden”. Es wurde schon 1976 zur ersten Ölkrise erlassen, zuletzt wurde es 2005 geändert.

Das Gesetz bildet die Grundlage der Energieeinsparverordnung mit der Details des Wärmeschutzes von Gebäuden geregelt werden, um Energieverluste beim Heizen (und auch beim Kühlen) zu vermeiden.

Der §5a des EnEG definiert zum Beispiel die Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen.

Der weitreichendse Paragraph des Gesetzes ist mitunter der §2a, der bestimmt, dass alle ab 2021 errichteten Gebäude (zumindest solche, die gekühlt oder geheizt werden müssen), als sogenannte „Niedrigstenergiegebäude“zu errichten sind.

Der vollständige Text dieses recht kurz gehaltenen Gesetzes findet sich z. B. hier: EnEG.