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Energieausweis

Sicher ist jedem, der in der letzten Zeit ein Haus verkaufen oder kaufen wollte oder eine neue Wohnung suchte, der "Energieausweis" über den Weg gelaufen.

Das ist nicht verwunderlich, denn mit der seit dem 1. Mai 2014 in Kraft getretenen neuen Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde die Energieausweis-Pflicht deutlich verschärft.

Seit diesem Datum müssen alle Immobilienanzeigen die wesentlichen Kenndaten aus dem Energieausweis nennen und spätestens bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigugn muss das gesamte Ausweisdokument dem Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt werden.

Die Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, ordnen ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse zu, die ebenfalls in der Immobilienanzeige genannt werden muss.