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Das EnWG

Das „Energiewirtschaftsgesetz”, kurz „EnWG” ist ein Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, dass es in Deutschland schon seit 1935 gibt. In aller Munde geriet es aber erst durch die Änderungen der letzten Zeit, insbesondere durch die Neufassung im Jahre 2005 und den Novellen in 2008 und 2011.

Das eigentliche Ziel des EnWG ist eine möglichst sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, wobei ein unverfälschter Wettbewerb gewährleistet werden soll. Außerdem soll das europäische Energierecht umgesetzt werden.

Und wie soll das gehen?

Das Gesetz sieht unterschiedliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele vor, insbesondere gehören dazu:

  • Genehmigungs- und Anzeigepflicht
  • eigentumsrechtliche Entflechtung
  • Begrenzung der freien Preisbildung
  • Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur